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Holzbaufaktur – zur Startseite 0151 2022 7440

Förderung · Stand 09/2026

Fördermittel für
Dämmung & Holzbau

Gefördert wird, was Ihr Haus besser dämmt: Dach, Dachfenster, Fassade, Kellerdecke. Reparaturen und Neubauten wie ein Carport nicht. Den Antrag stellt Ihr Energieberater, nicht wir. Wichtig: erst der Antrag, dann der Vertrag. Sonst verfällt der Zuschuss.


Hauseigentümer können für energetische Holzbaumaßnahmen wie Dachsanierung oder Dachfenster-Tausch 15 % Zuschuss vom Bundesamt BAFA erhalten (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, kurz BEG-EM) — oder einen zinsgünstigen KfW-Kredit kombinieren. Reine Reparaturen (Geländer, Treppe, Carport) sind nicht förderfähig.

Förderfähig sind Maßnahmen an der Gebäudehülle mit energetischer Verbesserung: Dachsanierung mit Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung, Tausch von Dachfenstern mit besserem Dämmwert (Uw-Wert), Dämmung der Außenwände und der Kellerdecke. Nicht förderfähig sind reine Reparaturen ohne Dämmwert-Verbesserung.

„Ich sage es jedem Kunden vor dem Angebot: BAFA-Antrag erst, dann Vertrag unterschreiben. Wer die Reihenfolge dreht, verliert den Zuschuss. Das kostet bei 25.000 Euro Auftrag 3.750 Euro — für einen Anruf beim Energieberater, den ich gerne vermittle." — Paul Schöne, Zimmerermeister.

Was wir handwerklich umsetzen, steht im Detail bei Sanierung & energetische Sanierung und den weiteren Leistungen der Zimmerei.

Fassade im Umbau: alte Bekleidung abgenommen, Dämmung und Winddichtung liegen am Gerüst frei
Mitten in einer Einzelmaßnahme: Die alte Bekleidung ist abgenommen, Dämmung und Winddichtung liegen frei — aus einem unserer Projekte.
Was gefördert werden kann

Förderfähige Leistungen

BAFA BEG-EM

Dachsanierung mit Dämmung

Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung: 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten bis 30.000 € pro Wohneinheit (max. 4.500 €). Den Bonus für einen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozentpunkten gibt es seit dem 21. Juli 2026 erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten — bei kleineren Dachvorhaben bleibt es bei 15 %. Für die KfW-Förderung empfehlen wir Aufsparrendämmung — kein Wärmebrückeneffekt.

BAFA BEG-EM

Dachfenster-Tausch

Tausch gegen Fenster mit verbessertem Uw-Wert ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle förderfähig — gleiche Sätze wie bei der Dämmung (15 %, Bonus erst ab 30.000 € Kosten).

BAFA BEG-EM

Fassaden- & Kellerdeckendämmung

Dämmung der Außenwände (z. B. mit hinterlüfteter Holzschalung) und der Kellerdecke zählt ebenfalls zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

iSFP

Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (Energieberater, typisch 1.000–1.500 €, davon 50 % gefördert, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus) hebt die Kosten-Obergrenze von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit. Den Bonus von 5 Prozentpunkten gibt es seit dem 21. Juli 2026 nur oberhalb von 30.000 € Sanierungskosten — für kleinere Vorhaben lohnt er sich rechnerisch nicht mehr.

KfW 262

Kredit für Einzelmaßnahmen

Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € für einzelne energetische Maßnahmen (z. B. nur das Dach) — für die meisten Einzelvorhaben das relevante KfW-Programm. KfW 261 lohnt nur bei Sanierung des ganzen Gebäudes zum Effizienzhaus.

Kombination

Zuschuss + Kredit kombinieren

BAFA BEG-EM (Zuschuss) lässt sich mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 kombinieren — der Kredit deckt den Eigenanteil nach der Förderung. KfW 261 und BEG-EM gehen NICHT für dieselbe Maßnahme. Die Antragstellung koordiniert der Energieberater.

Ablauf

So läuft die Förderung

  1. 01

    Energieberater einschalten

    Zertifizierten Energieberater beauftragen (wir vermitteln auf Wunsch einen aus der Region) — er prüft, welches Programm passt, und erstellt bei Bedarf den iSFP.

  2. 02

    Antrag VOR Vertragsabschluss

    Der BAFA-Antrag muss vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge (auch mündlich) vorliegen — ohne Ausnahme. Wer die Reihenfolge dreht, verliert die Förderung.

  3. 03

    Angebot & Ausführung

    Erst nach Antragstellung nehmen wir den Auftrag an. Wir führen die Maßnahme fachgerecht aus und dokumentieren, was der Fördernachweis braucht.

  4. 04

    Nachweis & Auszahlung

    Nach Abschluss reicht der Energieberater die Nachweise ein. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, ist aber einkommensteuerrelevant (einmalige Einnahme).

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