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Holzbaufaktur – zur Startseite 0151 2022 7440

Beurteilen

Jemand muss sich das
einmal genau ansehen.

Ein Dachstuhl, bei dem Sie unsicher sind. Ein Fachwerk vor dem Kauf. Ein Schaden, bei dem niemand sagen kann, wie schlimm er ist. Ich sehe mir das an und schreibe auf, was ich finde — was tragfähig ist, was nicht, und was zu tun wäre.

Was ich mitbringe, ist die Sicht des Zimmerermeisters: Ich habe die Konstruktionen gebaut, über die ich urteile. Das ersetzt keine statische Berechnung — die erstellt ein eingetragener Tragwerksplaner (§ 66 SächsBO) —, aber es beantwortet die Frage, ob und wo genauer hingesehen werden muss.

Damit es keine Missverständnisse gibt

Ich bin freier
Sachverständiger.

Das heißt: Ich bin nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Diesen Titel vergeben die Kammern in einem eigenen Verfahren, und ich führe ihn nicht.

Praktisch wichtig wird der Unterschied vor Gericht: Bestellt ein Gericht selbst einen Gutachter, wählt es nach § 404 der Zivilprozessordnung in der Regel eine öffentlich bestellte Person. Für alles davor — Ihre eigene Einschätzung, die Vorbereitung eines Gesprächs mit der Versicherung, die Entscheidung vor einem Kauf — bin ich der Richtige.

Das Erstgespräch am Telefon kostet nichts. Dabei sage ich Ihnen, was ein Gutachten in Ihrem Fall umfasst und was es kostet — dafür muss ich wissen, worum es geht. Der Termin vor Ort gehört bereits zum Gutachten.