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Holzbaufaktur – zur Startseite 0151 2022 7440

Genehmigung

Braucht Ihr Vorhaben
einen Bauantrag?

Eine erste Einordnung nach § 61 der Sächsischen Bauordnung — sie gilt für Sachsen, andere Bundesländer haben eigene Bauordnungen mit abweichenden Grenzen. Sie ersetzt keine Auskunft Ihrer Bauaufsichtsbehörde — ob eine Regel greift, hängt immer vom Grundstück, vom Bebauungsplan und von der Lage im Außenbereich ab.

In der Regel verfahrensfrei

Meist kein Bauantrag nötig

  • Carport und Garage zusammen bis 50 m² je Grundstück (eine vorhandene Garage zählt mit), mittlere Wandhöhe bis 3 m
  • Gartenhaus bis 75 m³ Rauminhalt
  • Terrassenüberdachung bis 30 m² und 3 m Tiefe
  • Terrasse, ebenerdig
  • Fassadenverkleidung und Wärmedämmung
  • Solaranlagen auf dem Dach
  • Innenausbau ohne Eingriff in die Statik, nichttragende Bauteile
  • Eingriffe in tragende Bauteile im Inneren von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
  • Dach- und Kellergeschossausbau zu Wohnraum — aber nur mit Bestätigung eines Prüfingenieurs zu Standsicherheit und Brandschutz
  • Instandhaltung

Gebäudeklassen 1 und 2 sind Häuser bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Wohnungen von zusammen 400 m². Verfahrensfrei heißt nicht vorschriftenfrei: Abstandsflächen, Statik und Brandschutz gelten weiter. Der Plan ist genau dafür da, dass das eingehalten wird.

Bauantrag nötig

Antrag über eine bauvorlageberechtigte Person

  • Anbau
  • Aufstockung
  • Tragende Eingriffe an größeren Gebäuden
  • Kleines Haus, Ferienhaus
  • Ortsfester Modulbau

Den Antrag reiche ich nicht ein — das übernimmt eine bauvorlageberechtigte Person. Werkplanung, maschineller Zuschnitt, Begleitung auf der Baustelle und die Bauleitung kann ich trotzdem leisten. Den Standsicherheitsnachweis erstellt ein eingetragener Tragwerksplaner — das ist keine Meisterleistung, sondern eine eigene Berechtigung (§ 66 SächsBO).

Rechtlich strittig

Vorher mit der Bauaufsicht klären

  • Tiny House auf Rädern
  • Mobile Bauten außerhalb genehmigter Camping-, Zelt- und Wochenendplätze — auch mobile Saunen

Hier verspreche ich Ihnen nichts. Ob so ein Bau als bauliche Anlage gilt, hängt davon ab, ob er überwiegend ortsfest genutzt wird — dazu gibt es keine gefestigte sächsische Entscheidung. Bauen kann ich es, die Genehmigungsfrage klären Sie vorher mit dem Amt.

Der nächste Schritt

Sie sind sich nicht sicher,
wo Ihr Vorhaben steht?

Diese Übersicht zeigt die Regelfälle. Ob sie auf Ihr Grundstück zutreffen, hängt vom Bebauungsplan und von der Lage im Außenbereich ab — das beantwortet Ihnen verbindlich nur Ihre Bauaufsichtsbehörde. Was ich tue: Ich sehe mir Ihr Vorhaben an, plane es und sage Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und wen Sie dafür einschalten müssen.

Ist ein Bauantrag nötig, reiche ich ihn nicht selbst ein — das übernimmt eine bauvorlageberechtigte Person. Werkplanung, maschineller Zuschnitt, Begleitung auf der Baustelle und die Bauleitung kann ich trotzdem übernehmen.